Verordnung über die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe

Die Verordnung regelt die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe in St. Leonhard in Passeier ab dem 1. Januar 2025 und legt deren Höhe, Ausnahmen sowie Pflichten der Beherbergungsbetriebe fest.

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Veröffentlichungsdatum

29.12.2023

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Einführung und Anwendung der Gemeindeaufenthaltsabgabe in St. Leonhard in Passeier ab dem 1. Januar 2025 und ersetzt die bisherige Regelung vom 19. Oktober 2023. Sie legt unter anderem die Höhe der Abgabe, die Pflichten der Steuersubstitute sowie Ausnahmen und Kontrollverfahren fest.

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Kontakt

Steueramt

Kohlstatt 72, 39015 ST.LEONHARD IN PASSEIER+39 0473 657 732info@sankt-leonhard.eu

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Veröffentlichungsdatum

29.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 12:02 Uhr

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