Die Verordnung regelt die Erhebung von Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen und Werbemaßnahmen in der Gemeinde St. Leonhard in Passeier, einschließlich Konzessionen, Marktbesetzungen und Werbung, und ersetzt dabei frühere Abgaben wie TOSAP, COSAP und Werbesteuern.