Die Verordnung regelt die Benutzung des Vereinshauses. Sie umfasst Bestimmungen zur Verwaltung, den Aufgaben des Bürgermeisters bzw. zuständigen Referenten, den Ansuchen um Benutzung, der Genehmigung zur Benutzung, der Benutzung der verschiedenen Räumlichkeiten und Anlagen, sowie zu den Pflichten und Verantwortlichkeiten der Veranstalter.