Gemeindewahlkommission

Gemeindewahlkommission der Gemeinde St. Leonhard

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Die Gemeindewahlkommission ist im Dekret des Präsidenten der Republik 20. März 1967, Nr. 223 vorgesehen und geregelt. 

Die Gemeindewahlkommission wird vom Gemeinderat in der ersten Sitzung nach der Wahl des Bürgermeisters und des Gemeindeausschusses, aus seiner Mitte, gewählt. Die Gemeindewahlkommission bleibt bis zur Wahl einer neuen Gemeindewahlkommission im Amt. Sie besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 3 effektiven Mitgliedern, sowie aus 3 Ersatzmitgliedern.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Robert Tschöll

Vorsitzender

Effektive Mitglieder

Josef Pichler

Vize-Bürgermeister

Magdalena Haller

Gemeindereferentin

Dr. Peter Moosmair

Gemeindereferent

Orte

Gemeinde St. Leonhard in Passeier

KOHLSTATT 72, 39015 ST.LEONHARD IN PASSEIER

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 15.04.2024, 15:45 Uhr