Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL)

Gemeindekommission für Raum und Landschaft (GKRL) der Gemeinde St. Leonhard

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Den Vorsitz der GKRL übernimmt der Bürgermeister oder dessen Vertretung und bei Verhinderung des Vorsitzenden das jeweilige Ersatzmitglied.

Die GKRL in vollständiger Zusammensetzung laut Artikel 4 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018 gibt in folgenden Fällen ihre begründete Stellungnahme ab:

- im Verfahren zur Genehmigung des Gemeindeentwicklungsprogramms und des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 53 des LG Nr. 9/2018 und im Verfahren zur Änderung des Gemeindeplans für Raum und Landschaft laut Artikel 54 Absätze 1 und 2 des LG Nr. 9/2018;
- im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Gefahrenzonenplans laut Artikel 56 und Artikel 53 des LG Nr. 9/2018;
- im Verfahren zur Genehmigung oder Änderung des Durchführungsplans, Wiedergewinnungsplans und Neugestaltungsplans laut Artikel 60 des LG Nr. 9/2018;
- im Verfahren zum Abbruch und Wiederaufbau von Gebäuden an einem anderen Standort laut Artikel 17 Absatz 4 dritter und vierter Satz des LG Nr. 9/2018, wobei diese begründete Stellungnahme bindend ist;
- im Verfahren für die vollständige oder teilweise Umwandlung bestehender Baumasse in Abweichung von den geltenden
Planungsinstrumenten gemäß Artikel 36 Absatz 2 des LG Nr. 9/2018.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Robert Tschöll

Vorsitzender

Josef Pichler

Ersatz-Vorsitzender

Mitglieder

Dr. Jutta Staffler

b - Landwirtschafts- oder Forstwissenschaften

Dr. Lucia Attinà

c - Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften

Arch. Kordula Hell

e - Landschaft

Dr. Philipp Kerschbaumer

f - Naturgefahren

Orte

Gemeinde St. Leonhard in Passeier

KOHLSTATT 72, 39015 ST.LEONHARD IN PASSEIER

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 22.11.2024, 10:21 Uhr