Verordnung betreffend die Zuweisung von Altenwohnungen

Die Verordnung regelt die Zuweisung von Altenwohnungen in der Gemeinde St. Leonhard in Passeier und legt Kriterien, Verfahren und Bedingungen fest, um älteren, selbstständigen Personen ein selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

22.05.2024

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Voraussetzungen, das Verfahren und die Kriterien für die Zuweisung von Altenwohnungen in der Gemeinde St. Leonhard in Passeier, wobei insbesondere ältere, selbstständige Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde bevorzugt werden. Die Zuweisung erfolgt auf Antrag, nach Prüfung durch die Gemeindeverwaltung und auf Basis einer Rangordnung, die soziale, gesundheitliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

22.05.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2025, 12:09 Uhr

Kategorien

Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Pfarrblatt

Auch in der GemeindeApp Gem2Go Südtirol steht das Pfarrblatt zur Verfügung.

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.