Verordnung über die Zwangseintreibung der Einnahmen der Gemeinde

Die Verordnung regelt die Zwangseintreibung offener Gemeindeeinnahmen durch die Südtiroler Einzugsdienste AG und verweist dabei auf die einheitlichen Bestimmungen des Landesdekrets Nr. 36/2023.

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Veröffentlichungsdatum

29.12.2023

Beschreibung

Die Verordnung der Marktgemeinde St. Leonhard in Passeier regelt die Zwangseintreibung kommunaler Einnahmen durch die Südtiroler Einzugsdienste AG, sofern vorherige Einhebungsverfahren erfolglos waren. Sie verweist dabei auf die einheitlichen Bestimmungen des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 36/2023 und ersetzt die bisherige Regelung von 2019.

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Kohlstatt 72, 39015 ST.LEONHARD IN PASSEIER+39 0473 657 732info@sankt-leonhard.eu

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Veröffentlichungsdatum

29.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 25.07.2025, 11:48 Uhr

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