Verordnung über die Repräsentationsspesen

Die Verordnung über die Repräsentationsspesen der Gemeinde St. Leonhard in Passeier regelt die zulässigen Ausgaben zur Förderung des Ansehens der Gemeindeverwaltung und legt fest, dass diese nachvollziehbar, zweckgebunden und angemessen sein müssen.

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Veröffentlichungsdatum

29.12.2023

Beschreibung

Die Verordnung über die Repräsentationsspesen der Marktgemeinde St. Leonhard in Passeier regelt die zulässigen Ausgaben zur Wahrung des Ansehens der Gemeindeverwaltung, wie etwa Arbeitsessen, Ehrungen oder Geschenke bei besonderen Anlässen. Sie legt fest, dass diese Ausgaben nachvollziehbar, zweckgebunden und im Rahmen der institutionellen Aufgaben der Gemeinde erfolgen müssen.

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Veröffentlichungsdatum

29.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 12:09 Uhr

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