Die Verordnung regelt die Voraussetzungen, das Verfahren und die Kriterien für die Zuweisung von Altenwohnungen in der Gemeinde St. Leonhard in Passeier, wobei insbesondere ältere, selbstständige Personen mit Wohnsitz in der Gemeinde bevorzugt werden. Die Zuweisung erfolgt auf Antrag, nach Prüfung durch die Gemeindeverwaltung und auf Basis einer Rangordnung, die soziale, gesundheitliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt.