Die Vereine müssen gemäß ihrer Satzungen oder Gründungsakte ihre Tätigkeiten ohne Gewinnabsichten und zum Wohle der Allgemeinheit in einem der folgenden Bereiche verfolgen: Kultur, Weiterbildung, Soziales, Sport, Freizeit, Kultus, Jugend, Familie, Umwelt, Chancengleichheit, Zivilschutz, Integration, wirtschaftliche Entwicklung.
Die Beiträge in den einzelnen Bereichen werden durch das jeweils zuständige Amt der Gemeinde vergeben.
Die Vergabe von Beiträgen ist in der entsprechenden Verordnung detailliert geregelt.